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Professionelle Unterstützung durch den Pflegedienst Harmonie in Duisburg

Behandlungspflege
nach SGB V

Die medizinische Behandlungspflege ist stets Teil der häuslichen Pflege der Harmonie GmbH. Diese wird nach SGB V nur nach ärztlicher Verordnung genehmigt. Ziel der Behandlungspflege ist es, pflegebedürftigen Personen bei der Heilung oder Verbesserung ihrer Krankheit zu unterstützen oder dabei zu helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung abzuwenden. Teilweise wird Behandlungspflege auch verordnet, um einem langandauernden Krankenhausaufenthalt vorzubeugen. Ein Anspruch auf Behandlungspflege besteht immer dann, wenn weder der Betroffene noch eine im Haushalt lebende Person die Pflege übernehmen kann.

Pflegedienst Harmonie in Duisburg