Unsere
Verhinderungspflege
Wenn Angehörige erkrankt sind, eine Auszeit benötigen oder in den Urlaub fahren, übernehmen wir gerne für Sie die Verhinderungspflege und betreuen den Patienten (§39 SGB XI) und leisten auch zusätzliche Betreuungsaufgaben (§ 45 b SGB XI).